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Mit Bens Hintergrund in der Buchhaltung war es entschieden, dass dies der erste Markt für die Exploration und so im Jahr 1997 AccountingWEB. co. uk geboren wurde. Die Formel funktionierte, und in 12 Monaten war die Zirkulationsliste von 10 auf 4.000 gegangen, wobei die Einnahmen aus Anzeigen in wöchentlichen E-Mail-Bulletins generiert wurden. Sift Media erreicht mittlerweile über 700.000 registrierte Business-Profis und liefert über 5 Millionen Seitenaufrufe über das Portfolio von 11 Titeln in Großbritannien und den USA. Nicht nur, dass wir weiterhin einige der treuesten und engagierten Online-Business-Communities entwickeln, bieten wir Ihnen führende Lösungen für Werbetreibende. Für eine ausführlichere Geschichte besuchen Sie unsere Firmensite. 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Gleiches gilt unten zum Nutzen des Lesers Frau Westfalia Separator India Pvt. Ltd. gegen ACIT ITA No.4446Del2007 8220 4.1. Wir haben die konkurrierenden Einreichungen gehört und das relevante Material auf dem Titel gelesen. Der Gewinn oder Verlust des Gewinns ist der Unterschied zwischen dem Preis, zu dem ein Einfuhr - oder Ausfuhrgeschäft in den Rechnungsprüfungen auf der Grundlage des Devisenrates und des tatsächlich gezahlten oder erhaltenen Betrags in Höhe des Devisenterminkontrages erfasst wurde Die Zeit der tatsächlichen Zahlung oder Quittung. Da dieser Devisenverlust oder - gewinn ein direktes Ergebnis des Kauf - oder Verkaufstransaktions ist, nimmt er an demselben Charakter teil wie das der Transaktion, auf das es sich bezieht. Die Sonderbank des Tribunals im Fall von ACIT vs. Prakash I. Shah (2008) 115 ITD 167 (MBT) (SB) hat festgestellt, dass der Wechselkursschwankungsgewinn ein Teil des Exportumsatzes ist. Obwohl eine solche Entscheidung im Zusammenhang mit § 80HHC erbracht wurde, gilt aber auch die gleiche Logik. Das Wesen der Angelegenheit ist, dass jeder Gewinn oder Verlust, der sich aus der Änderung des Fremdwährungssatzes in Bezug auf die Transaktion für die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren ergibt, nichts, sondern ein inhärenter Bestandteil des Einfuhrpreises oder des Wertes der Ausfuhr ist. Der Honble Supreme Court in Sutlej Cotton Mills Ltd. VS. CIT 116 ITR 1 (SC) hat das gehalten. Wenn ein Gewinn oder ein Verlust aufgrund eines Aufwertes oder einer Wertminderung des Wertes der von ihm gehaltenen Fremdwährung bei der Umwandlung in eine andere Währung entsteht, würde dieser Gewinn oder Verlust gewöhnlich Handelsgewinne oder - verluste sein, wenn die Fremdwährung vom Gutachter gehalten wird Auf Ertragskonto oder als Handelsbestand oder als Teil des zirkulierenden Kapitals, das in das Geschäft aufgenommen wurde. Wenn wir das Verhältnis des Falles von Sutlej Cotton (SC) (oben) in Gegenüberstellung zu dem der Special Bench im Falle von Prakash I Shah (oben) lesen, besteht kein Zweifel daran, dass der Gewinn oder Verlust aus einem Handelsgeschäft nicht besteht Nur eine Einkommensnatur, sondern ist in der Tat ein Teil des Einfuhrpreises oder des Wertes des Ausfuhrgeschäfts, je nach Fall. Der Betriebsaufwand ist in der Regel ein Aufwand, den ein Unternehmen aufgrund der normalen Geschäftstätigkeit verursacht. Da das Geschäft der Versammlung, das von dem Gutachter unter diesem Segment durchgeführt wird, ohne Einkäufe nicht möglich ist und der Gewinnver - kehr in Bezug auf solche Kaufgeschäfte erfolgt, haben wir kein Zögern, wenn es darum geht, dass es sich um eine Betriebskosten handelt.8221 Frau Cisco Systems Services B. E. Indien Niederlassung vs. ADIT ITA (TP) No.270Bang2014, 17. Wir haben die Aufträge durchgelesen und die rivalisierenden Umstände gehört. Die TPO hatte die Wechselkursschwankungsgewinne als nicht operativ angesehen. Diese Ansicht wurde durch die DRP bestätigt, dass die Wechselkursschwankungen nichts mit dem Geschäftsbetrieb eines Steuerpflichtigen zu tun hatten. Der DRP hatte sich geweigert, der Entscheidung von Frau Saplap India (P) Ltd (Supra) zu folgen. Keiner der Behörden hat festgestellt, dass Devisenschwankungen Gewinne für alle Kapitaleinnahmen oder Auszahlungen verwendbar waren. Assessee hatte eine Aufhebung des Devisengewinns gegeben, in dem er den Umtauschverlust beim Kauf von Anlagevermögen ausdrücklich ausgeschlossen hatte. Wir sind der Meinung, dass der Wechselkursschwankungsgewinn, der sich aus der Beurteilung der Handelsschuldner, der Zahlung an die Gläubiger usw. ergibt, nichts als das operative Einkommen war. 8221 15. Bei der Behandlung der Devisenverluste als nicht operativer Wert Ausgaben, der einzige Einwand der Einnahmen ist gegen die Richtungen der DRP ist die Anwendung sicherer Hafen Regeln. Die Behauptung der Einnahmen ist, dass sichere Hafenregeln prospektiv angewandt werden müssen. 15.1. Die Ld. Counsel für den Gutachter stimmte mit dem Streit des Ld. D.R. Dass sichere Hafenregeln nicht die Grundlage für die Entscheidungsfindung darstellen sollten. Angesichts der obigen Konflikte ändern wir die Richtungen des DRP in dem Maße, in dem die Regeln des sicheren Hafens nicht angewendet werden sollten, wenn man den Wechselkursschwankungsverlust bei der Erreichung der Netto-Betriebsmargen berücksichtigt. Im Ergebnis ist dieser Grund erlaubt.8221 26. Wir sind daher der Auffassung, dass der Devisenverlust im Falle der Erbringung von Dienstleistungen für AEs als in der Natur geltenden zu betrachten ist und daher in die PLI-Berechnung der Beurteilen Allerdings stellen wir fest, dass vor uns der gelehrte Anwalt vorgetragen hat, dass ein Teil des Devisenverlusts auf Nicht-AE-Transaktionen zurückzuführen ist und darüber hinaus ein Teil des Devisenverlusts auf Fortschritte beruht, die nicht in der Natur sind. Wir überweisen daher diese Frage an die Akte des TPO mit einer Richtung, in der nur Devisenverluste, die der AE-Transaktion zuzurechnen sind, berücksichtigt werden sollten und dass nur der Teil des Verlustes, der in der Natur tätig ist, in die PLI-Berechnung einbezogen werden soll . Der Assessing Officer wird das gleiche nach der Bereitstellung einer ausreichenden Gelegenheit für den Gutachter zur Begründung seiner Forderung wieder aufnehmen. 16. In Bezug auf den Ausschluss des Gewinns aufgrund von Währungsschwankungen bei der Berechnung der Netto-Marge, wie vom Gutachter behauptet, stellen wir fest, dass die Wechselkursschwankungen aus mehreren Faktoren entstehen, z. B. die Realisierung von Ausfuhrerlösen mit höherer Rate , Einfuhrabgaben, die zu niedrigeren Zinsen zu zahlen sind. Da der Gewinn oder Verlust aufgrund von Wechselkursschwankungen im normalen Geschäftsverlauf entsteht, sollte bei der Berechnung der Netto-Marge für die internationalen Transaktionen mit den assoziierten Unternehmen des Gutachters berücksichtigt werden. Unsere Ansicht in diesem Namen wird durch die Entscheidungen der Bangalore Bank des Tribunals im Fall von SAP Labs India Ltd. (oben) und Bombay Bank des Tribunals im Fall der Deutschen Bank A. G. Vs. Dy. CIT in 86 ITD 431. Wenn der Gewinn aufgrund von Wechselkursschwankungen als operativer Gewinn in der Natur zu betrachten ist, steigt die von dem Gutachter für die internationalen Transaktionen mit den assoziierten Unternehmen gemeldete Netto-Marge weiter an. Unter Berücksichtigung der beiden oben genannten Faktoren gibt es daher keine Rechtfertigung für eine Anpassung an den vom Gutachter gemeldeten Preis, da die Assesses-Marge in den Bereich der Waffenlänge fallen würde. Wir sind daher der Auffassung, dass keine Anpassung an die vom Begutachter für die internationale Transaktion der assoziierten Unternehmen im Zusammenhang mit Softwareentwicklungsdienstleistungen gemeldeten Marge erforderlich ist. Wir richten uns entsprechend aus. 3.6 Das Tribunal im Fall von Trilogy E-Business hatte darauf hingewiesen, dass der Devisengewinn oder - verlust als Betriebsertrag oder Kosten betrachtet werden sollte, während er die operative Marge des asssessee sowie die vergleichbaren berechnet. Die einschlägige Feststellung des Tribunals lautet wie folgt: Soweit der Devisenerwerb als nicht als Teil der Betriebskosten angesehen wird, ist die Begründung der Einnahmen, dass ein solcher Verlust oder Gewinn nicht von einer internationalen Transaktion ausgeschlossen werden kann Kann Teil des Erfolgs des Unternehmens sein und deshalb sollten sie bei der Ermittlung der Betriebskosten ausgeschlossen werden. Auf der obigen Ausgabe finden wir, dass die Bangalore Bench von ITAT im Fall von Sap Labs India (P) Ltd. Vs. ACIT (2011) 44 SOT 156 (Bang.) Ist der Auffassung, dass die Gewinne der Devisenschwankungen den operativen Erträgen hinzugefügt werden müssen. Im Anschluss an die gleiche ist die AO gerichtet, um die Forderung des Assessee in dieser Hinsicht zu akzeptieren. 3.6.1 In Übereinstimmung mit der obigen Feststellung leiten wir die AOTPO, um den Devisengewinn oder - verlust im Rahmen der Betriebskosten bzw. Erlöse sowohl für den Gutachten als auch für die vergleichbaren Gesellschaften zu berücksichtigen. 11. Wir haben die rivalisierenden Einreichungen sorgfältig im Lichte des uns vorgebrachten Materials berücksichtigt. Der Satz, der sich auf Devisen bezieht, wenn er sich auf die Geschäftstätigkeit des Gutachters bezieht, ist ein Teil des Betriebseinkommens, der durch die vorgenannten Entscheidungen der Koordinatenbänke gut etabliert ist. Im vorliegenden Fall wurde nichts aufgestellt, um zu deuten, dass der Gewinn, den der Gutachter über die Wechselkursschwankungen gemacht hat, nicht aufgrund von Geschäftsvorfällen des Gutachters war. In Ermangelung eines solchen Materials ist nach den vorgenannten Entscheidungen des Tribunals zu entnehmen, dass der Devisengewinn des Gutachters als Bestandteil des Gewinns des Gutachters anzusehen ist und daher einbezogen werden sollte Der Zweck, die Gewinnspanne des Gutachters zu berechnen. Frau Sumit Diamond (Indien) Pvt. Ltd vs. Addl CIT ITA Nr. 7148Mum2012 19. Wir haben die Argumente von beiden Seiten gehört und nach der Bezugnahme auf die Details, wie in der APB platziert, sind wir der Meinung, dass die AOTPO nicht gerechtfertigt waren, den Gewinn auf Devisen auszuschließen Schwankungen aus den Gesamtumsatzerlösen, wie sie in der Entscheidung von Saps Labs (oben) enthalten sind. Die Spezialbank im Fall von ACIT Vs Prakash I Shah, ITA Nr. 6349Mum2004 (wo einer von uns eine Partei), berichtet in 115ITD 167, wurde es gehalten, Devisenschwankungsgewinn ist ein Teil und Paket von Exportumsatz für die Zwecke Von § 80HHC .. Da die Emission von Devisenschwankungen, die Teil der Operationen sind, in Ruhe gelegt wurde und da es weder eine gegensätzliche Entscheidung noch irgendeine Bezugnahme auf das High Court gibt, sind wir geneigt, die Argumente des Gutachters zu diesem Thema zu akzeptieren Dass wir die Entscheidungen der DR nicht berücksichtigen können. Frau Bearing Point Business Consulting Pvt. Ltd vs. DCIT ITA Nr. 1124Bang2011 5.3 Das Tribunal im Fall von Trilogy E-Business hatte darauf hingewiesen, dass der Devisengewinn oder - verlust als Betriebsertrag oder Kosten betrachtet werden sollte, während die operative Marge des asssessee sowie die vergleichbare berechnet werden . Die einschlägige Feststellung des Tribunals lautet wie folgt: Soweit der Devisenerwerb als nicht als Teil der Betriebskosten angesehen wird, ist die Begründung der Einnahmen, dass ein solcher Verlust oder Gewinn nicht von einer internationalen Transaktion ausgeschlossen werden kann Kann Teil des Erfolgs des Unternehmens sein und deshalb sollten sie bei der Ermittlung der Betriebskosten ausgeschlossen werden. Auf der obigen Ausgabe finden wir, dass die Bangalore Bench von ITAT im Fall von Sap Labs India (P) Ltd. Vs. ACIT (2011) 44 SOT 156 (Bang.) Ist der Auffassung, dass die Gewinne der Devisenschwankungen den operativen Erträgen hinzugefügt werden müssen. Im Anschluss an die gleiche ist die AO gerichtet, um die Forderung des Assessee in dieser Hinsicht zu akzeptieren. 5.3.1 In Übereinstimmung mit der obigen Feststellung leiten wir die AOTPO, um den Devisengewinn oder - verlust im Rahmen der Betriebskosten bzw. Erträge zu berücksichtigen. Da der TPO die Marge ohne Berücksichtigung des ausländischen Gewinns oder Verlusts berechnet hatte, hatte der Gutachter die Revisionsränder der Vergleichsgegenstände tabelliert, nachdem er den Devisengewinn oder - verlust in der Natur berücksichtigt hatte. Die tabellierte überarbeitete Marge, vergleichbar nach der Berücksichtigung des Devisengewinns oder - verlusts, wird als Anhang A zu dieser Bestellung gemacht. Der Assessing OfficerTPO ist darauf gerichtet, die Korrektheit der Arbeitsberechnung des Anhangs A zu überprüfen. Frau Trilogie E-Business Software India Pvt. Ltd vs. DCIT ITA Nr. 1054Bang2011 Behandeln von Devisengewinn oder - verlust und - rückstellung für uneinbringliche Forderungen als nicht operativer Art und Nebenkostensteuer im Rahmen der Betriebskosten: Soweit ein Devisengeld als nicht als Teil des Geschäftsbereichs angesehen wird Betriebskosten, die Begründung der Einnahmen ist, dass solche Verluste oder Gewinne nicht als eine aus der internationalen Transaktion realisiert werden können, obwohl sie Teil des Erfolgs des Unternehmens sein können und daher sollten sie bei der Ermittlung der Betriebskosten ausgeschlossen werden. Auf der obigen Ausgabe finden wir, dass die Bangalore Bench von ITAT im Fall von Sap Labs India (P) Ltd. Vs. ACIT (2011) 44 SOT 156 (Bang.) Ist der Auffassung, dass die Gewinne der Devisenschwankungen den operativen Erträgen hinzugefügt werden müssen. Im Anschluss an die gleiche ist die AO gerichtet, um die Forderung des Assessee in dieser Hinsicht zu akzeptieren. Frau Brigade Global Services Pvt. Ltd. vs. ITO ITA Nr. 1494Hyd2010 19. Wir haben zu dieser Frage der Ablehnung von Vergleichsarten gehört. Im Hinblick auf den Ausschluss des Gewinns aufgrund von Währungsschwankungen, bei der Berechnung der Netto-Marge, wie von der Beurteilung behauptet, finden wir, dass die Wechselkursschwankungen aus mehreren Faktoren entstehen, z. B. die Realisierung von Exporterlösen mit höherer Rate, Import Kostenpflichtig. Da der Gewinn oder Verlust aufgrund von Wechselkursschwankungen, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, berücksichtigt wird, sollte bei der Berechnung der Netto-Marge für die internationalen Transaktionen mit den AEs des Gutachters berücksichtigt werden. Unsere Ansicht in diesem Namen wird durch den Befehl des Tribunal Bangalore Bench im Fall von Sap Labs India Ltd. gegen ACIT (44 SOT 156) (Bang.) Und auch Auftrag des Tribunal Mumbai Bench im Fall der Deutschen Bank verstärkt AG gegen DCIT (86 ITD 431). Frau Capital IQ Informationssysteme (Indien) Pvt. Ltd vs. DCIT ITA Nr. 1961Hyd2011 822027. Wir haben die Einreichungen der Parteien in dieser Hinsicht geprüft. Die Bangalore Bank des Tribunals im Fall von SAP Labs India P. Ltd. (siehe oben), unter Berücksichtigung eines ähnlichen Streits, wie folgt beobachtet - Die Wechselkursschwankungen sind nur ein integraler Bestandteil des Verkaufserlöses eines Beurteilungsbeförderung im Exportgeschäft. Die Gerichte und Gerichte haben festgestellt, dass Devisenschwankungen Gewinne sind Teil der Verkaufserlös von Exporteur-Gutachter. Die Wechselkursschwankungen können nicht von der Berechnung der operativen Marge der Begutachtungsgesellschaft ausgeschlossen werden. Nach der oben erwähnten Entscheidung der Bangalore-Bank des Tribunals hielt die Hyderabad-Bank des Tribunals im Fall von Four Soft Ltd. (siehe oben) in der folgenden Weise - 16. In Bezug auf den Ausschluss des Gewinns aufgrund von Wechselkursschwankungen Bei der Berechnung der Netto-Marge, wie vom Bevollmächtigten behauptet, stellen wir fest, dass die Wechselkursschwankungen aus mehreren Faktoren resultieren, z. B. die Realisierung von Ausfuhrerlösen mit höherer Rate, die zu einem niedrigeren Satz zu zahlenden Einfuhrabgaben. Da der Gewinn oder Verlust aufgrund von Wechselkursschwankungen im normalen Geschäftsverlauf entsteht, sollte bei der Berechnung der Netto-Marge für die internationalen Transaktionen mit den assoziierten Unternehmen des Gutachters berücksichtigt werden. Unsere Ansicht in diesem Namen wird durch die Entscheidungen der Bangalore Bank des Tribunals im Fall von SAP Labs India Ltd. supra und Bombay Bank des Tribunals im Fall der Deutschen Bank A. G. Vs. D. CIT berichtet in 86 ITD 431 Entsprechend den vorgenannten Entscheidungen des Tribunals und unter Berücksichtigung der Behauptung des Gutachters, dass für das Bewertungsjahr 2008-09 Devisenschwankungen als operative Marge bei der Berechnung der Marge vergleichbarer Unternehmen betrachtet wurden, Wir halten fest, dass auch für das angefangene Jahr auch das gleiche Prinzip angewandt werden sollte, und bei der Berechnung der Marge für die Bestimmung des ALP für das angefochtene Beurteilungsjahr ist der Devisengewinn im Rahmen der operativen Marge zu berücksichtigen. Infolgedessen erlauben wir den Grund des Gutachters zu diesem Thema und richten den Assessing Officer ab, den Devisenschwankungsverlust im Rahmen der operativen Marge des vergleichbaren Unternehmens zu behandeln. Frau Trilogie E Business Software Indien Pvt. Ltd. gegen DCIT ITA Nr. 1201Bang2010 5.3.1. Von den 10 oben aufgeführten Punkten sind zwei Themen wie bei Sl. Nr. (Vii) und (x) stellen wir fest, dass die Entscheidungen der Honble-Tribunale auf den Sachverhalt, der als unter: (i) im Hinblick auf die Berechnung der Margen des Gutachters im Rahmen der Devisenbörse dargestellt ist, Gewinnen wir, dass ein identisches Problem vor der früheren Bank aufgetreten ist, bei der die Honble Bench im Fall von SAP LABS INDIA PVT. LIMITED v. ACIT erwähnt, dass der Devisengewinn als in der Natur betrieben werden muss, während er den Waffenlängenpreis bestimmt. In Übereinstimmung mit dem genannten Ergebnis entscheiden wir das Thema zugunsten des Gutachters 42. Wir haben das Problem sorgfältig geprüft. Die Währungsschwankungsgewinne sind nichts anderes als ein integraler Bestandteil des Verkaufserlöses eines Begutachters, der das Exportgeschäft ausübt. Dieser Satz wurde in den Fällen, die sich im Zusammenhang mit § 80HHC ergeben, immer wieder berücksichtigt. Die Gerichte und Gerichte haben festgestellt, dass Devisenschwankungen Gewinne sind Teil der Verkaufserlös von Exporteur-Gutachter. Nützliche Verweis auf die Entscheidungen von Bombay High Court im Fall von Shah Bros. v. CIT, 2003 259 ITR 741 der von Gujarat High Court im Fall von CIT v. Amba Impex 2006 282 ITR 144 und die von Mumbai ITAT Spl. Bench im Fall von Asstt. CIT v. Prakash L. Shah 2008 306 ITR (AT) 1. In allen oben genannten Fällen war die vorherrschende Frage das Jahr des Abzugs auf dem akzeptierten Vorschlag, dass die von einem Gutachter in einem relevanten Vorjahr berechneten Wechselkursschwankungen gewinnt Als Teil der betrieblichen Erträge behandelt werden und damit zur operativen Marge des Gutachterunternehmens beitragen. Die Wechselkursschwankungen können nicht von der Berechnung der operativen Marge des Gutachterunternehmens ausgeschlossen werden. Diese Behauptung des Gutachters wird akzeptiert. Haftungsausschluss: Über die Teilung der Rechtsprechung ist nur für den begrenzten Zweck des Wissensaustausches und gilt nicht als unsere Ansicht oder Meinung. Hinterlasse eine Antwort CancelABC Tea Workers Welfare Services ABP Pvt. Ltd. Acclaris Geschäftslösungen Pvt. Ltd Aces Infotech Private Limited Adams Marketing Pvt. Ltd Adhunik Corporation Limited Aditya Birla Nuvo Limited ADOR Powertron Limited Werbung amp Verkaufsförderung Co. Aeicorp Technologies Pvt. Ltd AI Champdany Industries Limited Ajanta Leder Fashions (P) Ltd A. K. Power Industries Pvt. Ltd Allahabad Bank Allied ICD Services Ltd Alstom Projekte Indien Limited ALSTOM TampD Indien Limited Alle Wave Beratung American Reprographics Unternehmen Indien Pvt. Ltd. Amrit Exporte Pvt. Ltd. Amway Indien Unternehmen Pvt. Ltd. Andrew Yule amp Co. Ltd. Ankit Metallverstärker Power Limited Apollo Gleneagles Krankenhäuser Ltd. Arambagh Foodmart Pvt Ltd Arcelor Mittal Design amp Engineering Center P. Ltd. Archana Apparels Pvt. 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Kesoram Industries Ltd) Britannia Industries Limited BT Associates, Chartered Accountants Calcutta Business School Cardio Fitness Indien Pvt. Ltd Castrol Indien Ltd CDC Drucker Pvt. Ltd Zentralbank von Indien Jahrhundert Plyboards (Indien) Limited CESC Limited Choice Peers International Pvt. Ltd Chunder Khator amp Associates Coal Indien Limited Crawley amp Ray (Gründer amp Ingenieure) Pvt. Ltd D P Sen amp Co. Daffodil Projekte Pvt. Ltd Danieli Engineering Indien Limited Databazaar Indien Pvt. Ltd De amp Bose Delhi Business School, Kolkata Campus Dellstar Übersee Devcon Systems amp Projekte Pvt. Ltd DICIA Limited Dr. BC Roy Engineering College DTDC Express Limited Dulal Mukherjee amp Associates Duncan Brothers amp Co. Limited Durgapur Institut für fortgeschrittene Technologie und Management Dutta Ghosh amp Associates Dutta Sarkar amp Co. Eastern Institute of Management Eastern Railway EIH Limited Elbee Securities Pvt Ltd. EMARS Bergbau-Verstärker Bau Pvt. Ltd. EMT Megatherm Pvt. 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Ltd) Russell Credit Limited S amp IB Services Private Limited SK Singhi amp Co. (Advocates) SR Batliboi amp Unternehmen SS Kothari amp Unternehmen Samsara Versand Pvt. Ltd Sandersons amp Morgans Sanmarg Private Ltd SBI Capital Markets Limited Seahorse Ship Agenturen Pvt. Limited Zweite Vivekananda Brücke Tollway Company Private Limited Selvel Werbung Pvt. Limited SGS Indien Private Limited Shalimar Chemicals Works Private Limited Shreyas Relay Systems Ltd Shyam Sel amp Power Limited Siemens Limited Silber Trading amp Services Limited Simoco Telekommunikation (Südasien) Ltd Simplex Infrastructures Limited Sinclair amp Unternehmen Sinclairs Hotels Limited Situationen Werbung und Marketing Services Pvt . Ltd Skan Commercial Pvt. Ltd SKF Indien Limited Skipper Limited Softthink Intelligente Lösungen Pvt. 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Ltd Die Kalkutta Börse Association Limited Die Kalkutta Tramways Co. (1978) Limited Die Hongkong amp Shanghai Banking Corporation Limited Das Institut für Kosten Buchhalter von Indien Das Mission Hospital (eine Einheit von Durgapur Medical Center Pvt. Ltd) Die Peerless General Finance Und Investment Company Limited Die Statesman Limited Die Tinplate Company von Indien Ltd Thermax Limited Tide Water Oil Company (Indien) Limited Tijiya Steel Pvt. Ltd TIL Limited Tirumala Sieben Hills Pvt. Ltd TM International Logistics Limited Insgesamt Agri Care Concern Pvt. Ltd Turm Infotech Limited Transafe Services Limited TRF Limited Trio Trend Exporte Private Limited UGI Engineering Works Pvt. Ltd. United Conveyor Corporation (Indien) Pvt. Ltd United Liner Agentur von Indien Pvt. Ltd United Liner Versand Dienstleistungen LLP United Spirits Limited Urban Engineering Association Pvt. Ltd Usha Martin Limited Vedic Realty Limited Vesuv Indien Indien Limited Vibgyor Gehäuse Limited Victor Moses amp Co. Vijay Kumar amp Co. (Jute) Pvt. Ltd Vikash Metall Verstärker Power Limited Vodafone Essar East Limited WH Brady amp Co. Limited Warren Tee Limited Wellman Wacoma Limited Wellside Infrastruktur Private Limited West Bengal Electronics Industrie Development Corporation Ltd West Bengal Industrial Development Corporation Ltd Williamson Magor amp Co. Ltd Wizertech Informatik Pvt. Ltd Yamai Fashions Pvt. Ltd Young Engg. Amp Kalibrierdienstleistungen Pvt. Ltd Zetadel Technologies Pvt. Ltd Dr. Amit Ghose Dr. Mousumi Ghosh Dr. Krishnendu Gupta Herr Suman Jyoti Khaitan Herr Debashis Lahiri Herr Ashok Kumar Pareek Herr Tapas K Mukherjee, ehemaliger Geschäftsführer, Phoenix Yule Limited Herr MJ Robertson, Gründer Direktor, MJR Lebensstile Pvt. Ltd Herr Samindra Narayan Mitra, ehemalige Executive in-Charge, Chrom-Verstärker Titania Projekte, Tata Steel Ltd Herr Chandan Kumar Bhattacharjee Herr Prabir Dasgupta Herr TK Gooptu Frau Sujata Roy, unabhängige Berater, ehemalige GM, IBM Herr Soumyajit Ghosh, Chief Investment Officer, Eskalierte Reichtumsberater Pvt. Ltd Herr Amit Kumar Gooptu, Anwalt, Kalkutta High Court Herr Rajeev Sharma, Fellow Mitglied, Institut für Wirtschaftsprüfer von Indien Herr Chittaranjan Maitra, ehemaliger Leiter der industriellen Operationen von Philips Derzeit industrielle Berater amp Lean Management Consultant mit NPC Herr A Bhatt Herr Soumitra Ghose, CFO, Dunlop India Limited Herr JK Chatterjee, Generalsekretär der indischen Ferro-Legierungs-Produzenten-Vereinigung Herr TK Sengupta, Partner, SS Kothari amp Co. Mitglied - Indirekte Steuerausschuss, BCCampI Herr Sujit Kumar Poddar , Ehemaliger General Manager (Koordination), CESC Limited Shri Sunil Mitra, IAS (Ret.) Shri R Bandyopadhyay, IAS (Ret.) 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